Burghardt Hausgerätetechnik
Fachhandel • Kundendienst

Allgemeine Geschäftsbedingungen Burghardt Hausgerätetechnik

Allgemeines

Unsere Lieferungen und die Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber, die Ausführungen von Arbeiten, die Lieferung von Waren sowie ihren Teilen, erfolgt nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Durch Änderungen oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Vertragsabschluss

  • Der Käufer ist an eine Bestellung 3 Wochen gebunden.
  • Nach Ablauf der Frist kommt der Vertrag zu Stande, wenn der Verkäufer das Angebot vorher nicht schriftlich ablehnt.

2. Preise

  • Unsere Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
  • Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Für einen verlangten Kostenvoranschlag ohne anschließende Reparatur wird eine Pauschale in Rechnung gestellt. Der überprüfte Gegenstand braucht nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
  • Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt, so können wir unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der Betriebssicherheit des Reparaturgegenstandes nach Rücksprache (Vereinbarung) alle Reparaturen durchführen, die wir für erforderlich halten.
  • Zusätzlich werden Montagearbeiten in Rechnung gestellt.
  • Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen wir diese ohne besonderen Auftrag beseitigen, wenn dies notwendig und die Kosten im Verhältnis zu den Kosten des Hauptauftrages geringfügig sind. Andernfalls ist das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
  • Die Durchführung der Arbeiten wird nach spezifizierter Aufgliederung und nach den im Betrieb ermittelten Arbeitswerten abgerechnet. Beanstandungen von Rechnungen müssen sofort und unverzüglich nach Aushändigung erfolgen. Trat der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht vor Ort auf oder war der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anwesend, so wird dem Auftraggeber die Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.
  • Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Erledigung des Auftrages zu bezahlen.
  • Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind - auch wenn eine Uhrzeit genannt werden sollte - geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparaturgeschäftes, insbesondere den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken der heutigen Verkehrsdichte.

3. Änderungsvorbehalt

  • Serienmäßige Produkte werden nach Muster/Abbild verkauft und Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
  • Es besteht kein Anspruch auf Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

4. Montage und Haftung

  • Bestehen berechtigte Bedenken beim anbringen aufzuhängender Ware, so ist dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
  • Bei ausgeführten Arbeiten, die über die vereinbarte Lieferung/Aufstellung/Montage hinaus gehen, ist der jeweilige Mitarbeiter und nicht der Verkäufer der Auftragnehmer.
  • Ein Einbau der Ware erfolgt am vereinbarten Termin. Käufer und Verkäufer sind dazu verpflichtet, eine Absage-Frist von 24 Stunden einzuhalten. Andernfalls ist die säumige Seite dazu verpflichtet, der anderen Seite einen normalen Arbeitstag zu bezahlen.
  • Der Weg von Gartenpforte bis zur Haustür, sowie von der Haustür bis zum Aufstellungsort, ist frei zu sein um jegliche Beschädigungen zu vermeiden.
  • Nach Aufstellung bzw. Einbau des Produktes und dem Test auf Funktionstüchtigkeit, erfolgt die Abnahme nur durch den Käufer oder eines von ihm schriftlich Bemächtigten.
  • Sichtbare Mängel müssen noch vor der Unterschrift des Lieferscheins sofort angezeigt werden. Andernfalls bestätigt der Käufer/Bevollmächtigte die Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit der erhaltenen Ware.

5. Lieferfrist

  • Waren, die nicht auf Lager sind, können eine längere Lieferfrist haben.
  • Nicht zu vertretende Störungen im Betrieb des Verkäufers oder dessen Lieferanten (z.B. Arbeitsausstände oder Aussperrungen) sowie Fälle von höherer Gewalt, können die Lieferzeit verzögern. Der Käufer ist in solchen Fällen nur zu einem Rücktritt berechtigt, wenn die Ware nach einer schriftlichen Mahnfrist und nach einer zusetzenden Nachfrist nicht zeitgemäß geliefert wird.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist und den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, hat der Käufer die Ware pfleglich zu behandeln. Ein Standortwechsel, Eingriff Dritter oder Pfändungen müssen dem Verkäufer schriftlich sofort mitgeteilt werden. Der Verkäufer kann im Falle der Nichtbeachtung vom Vertrag zurück treten.
  • Bis zur Erfüllung der genannten Ansprüche, darf die Ware durch den Käufer weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden.
  • Nach einer Ermahnung auf Grund eines Zahlungsverzuges, darf der Verkäufer die Ware vom Käufer abholen und unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich Verwerten.

7. Abnahmeverzug

  • Bei fehlender oder Verweigerter Abnahme eines Produktes, kann der Verkäufer vom Vertrag zurück treten oder einen Schadensersatz (25% des Bestellpreises und mehr bei Sonderanfertigungen) auf Grund von Nichterfüllung verlangen.
  • Bei einer Verzögerung von über einem Monat können Lagerkosten verlangt werden.

8. Rücktritt

  • Im Falle einer Produktionseinstellung, höherer Gewalt oder Streiks und nach vergeblicher Bemühung des Beschaffens eines gleichwertigen Produkts, braucht der Verkäufer nicht zu liefern. Der Verkäufer hat den Käufer über solche Umstände unverzüglich zu informieren.
  • Ein Rücktritt des Verkäufers von einem Vertrag ist möglich, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, seine Zahlung einstellt, oder über sein Vermögen ein Konkurs oder ein Vergleichsverfahren beantragt wurde. (Ausnahme: unverzügliche Vorauskasse).

9. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und einer Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Anwendung, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
  • a. Für Infolge des Vertrages gemachte Aufwendung wie Transport und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
  • b. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Waren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
  • - im 1. Jahr 40% des Bestellpreises ohne Abzüge
  • - im 2. Jahr 50% des Bestellpreises ohne Abzüge
  • - im 3. Jahr 60% des Bestellpreises ohne Abzüge
  • - im 4. Jahr 70% des Bestellpreises ohne Abzüge

10. Gewährleistung

  • Als Gewährleistung kann der Käufer, sofern ihm dies nicht unzumutbar ist, zunächst nur Nachbesserungen verlangen.
  • Der Verkäufer kann, statt Nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
  • Im Falle eines Fehlschlages der Nachbesserung oder das Überschreiten einer angemessenen Frist, können Vertragswandlungen und Preisminderungen verlangt werden.
  • Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
  • Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistung für alle ausgeführten Reparaturarbeiten sowie für neu eingebaute Ersatzteile beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Erledigung der Reparatur. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt durch kostenlose Nachbesserung. Der Auftraggeber hat den Mangel konkret zu benennen.
  • Bei gewerblicher oder gleichzusetzender Nutzung beträgt die Gewährleistung 6 Monate.
  • Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die im Rahmen der Reparatur behobenen Fehler bzw. erneuerten Ersatzteile, nicht auf das Gesamtprodukt.
  • Das Produkt muss frei zugänglich und reparaturfähig zur Verfügung gestellt werden.
  • Ausgeschlossen von der Gewährleistung ist Eigenverschulden.
  • Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Eine Nachbesserung begründet keinen Neubeginn der Gewährleistungsfrist.
  • Sollte es nach unserer Einschätzung erforderlich sein, das Produkt zur Reklamationsbehebung mit in die Werkstatt zu nehmen, so ist uns dieses zu gestatten, ohne das sich hieraus weitere Verpflichtungen ergeben.
  • Sollte es für uns nicht wirtschaftlich oder mit unzumutbarem Aufwand verbunden sein, eine Nachbesserung zu erbringen, so ist uns auch die Möglichkeit gegeben, hiervon durch Kostenerstattung, jedoch nur bis maximal in Höhe der Ursprungsrechnung, Abstand zu nehmen.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen, Zahlungen und sämtliche Streitigkeiten die sich zwischen beiden Parteien ergeben könnten, ist Rostock.
  • Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
  • Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen normalen Aufenthaltsort oder Wohnort nach Vertragsabschluss und während der Klageerhebung verlässt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

12. Vertragsänderung

  • Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages. Es sei denn, dass solche Vereinbarungen bei oder nach Vertragsabschluss mit dem Inhaber selbst oder einem ausdrücklich bevollmächtigten Angestellten getroffen werden.

13. Leistungs- und Reparaturbedingungen

  • Die Kosten für nicht durchgeführte Aufträge aufgrund eines unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellten Fehlers, des Versäumens des Termins auf Seiten des Käufers, oder eines Rückzuges des Auftrags während der Durchführung, werden dem Kunden für zu belegenden Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend des Zeitaufwandes vom Kunden zu erstatten.
  • Verweigert oder verzögert der Kunde die Verfügungsstellung des Produktes unzumutbar, ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit.
  • Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden die durch Verschmutzung, höhere Gewalt, Bedienung durch Kunden/Dritter, falschen Anschluss, Beschädigung und außergewöhnliche chemische, mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen.
  • Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand.
  • Offensichtliche Mängel der Leistung des Auftragnehmers müssen vom Kunden unverzüglich angegeben werden, andernfalls ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit.
  • Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verlust an dem Auftragsgegenstand, soweit ihm oder seinen Erfüllungshilfen ein Verschulden trifft. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungshilfen vorliegt.
  • Sollten die Reparaturen eine unangemessen hohe Summe erfordern, verpflichtet sich der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungshilfe den Auftraggeber unverzüglich hierrüber zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die Reparatur trotzdem zu verlangen oder die Ware innerhalb von drei Wochen abzuholen.

14. Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen

  • Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 3 Wochen abgeholt, kann der Auftragnehmer ein entsprechendes Lagergeld berechnen. Erfolgt spätestens nach 3 Wochen nach Abholaufforderung die Abholung der Ware nicht, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Produkt zu verschrotten und die hierfür anfallenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

15. Eigentumsvorbehalt

  • Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an diesen Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Auftraggebers vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Auftragnehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Auftragnehmer die Möglichkeit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegegeld gehen zu Lasten des Kunden.

16. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen und Reparaturen

  • Die Endpreise verstehen sich ab Betriebsbesitz des Auftragnehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
  • Alle Rechnungserträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
  • Reparaturrechnungen sind sofort bar zu zahlen.
  • Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser dem Auftragnehmer (Verkäufer) den entstanden Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu ersetzen.




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